Ein gerechtes Finanzierungssystem
Ein grosser Teil der Einnahmen der Katholischen Kirche Stadt Luzern wird über Kirchensteuern finanziert. Das heisst, dass alle Mitglieder gemäss ihrem Einkommen und Vermögen zum Finanzbedarf der Kirchgemeinde beitragen – im Moment 0,25 Einheiten der staatlichen Steuern.
Woran alle zahlen, darüber sollen auch alle entscheiden. Dieses demokratische Grundprinzip gilt auch für die Kirchgemeinde. Über das Kirchenparlament, das sie wählen, und bei grösseren Projekten auch über Abstimmungen an der Urne haben alle Mitglieder die Möglichkeit, über die Verwendung der Gelder mit zu entscheiden. Sowohl der Voranschlag als auch die Rechnung werden jeweils öffentlich zugänglich gemacht. Weitere Informationen dazu finden Sie auch auf dieser Website unter Finanzen. Die Gelder werden vor allem in der Stadt Luzern, aber auch für kantonale und nationale kirchliche Aufgaben eingesetzt. Obwohl viele es denken, fliessen keine Kirchensteuergelder aus Luzern an den Vatikan in Rom. Dafür werden nur zweckbestimmte Spenden aus Pfarreien verwendet. Neben den natürlichen Personen entrichten im Kanton Luzern auch die juristischen Personen Kirchensteuern – und zwar anteilsmässig (nach Bevölkerungsanteil) an die drei öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen: römisch-katholische, evangelisch-reformierte und christkatholische. Da die Kirchen auch viele soziale und kulturelle Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, ist dieser finanzielle Beitrag der Unternehmen durchaus gerechtfertigt. Die Kirchensteuern werden im Auftrag der Kirche von der staatlichen Steuerverwaltung eingezogen. Diese erhält dafür eine angemessene Entschädigung.
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