 Die Kirchgemeinde ist das Gefäss für gelebte kirchliche Demokratie. |
Für die Bewirtschaftung und Verwaltung der auf Steuergeldern beruhenden Erträge und der entsprechenden Infrastruktur ist die (in Luzern gesamtstädtische) Kirchgemeinde zuständig. Sie ist vollständig demokratisch verfasst und gemäss der Verfassung der Landes-kirche des Kantons Luzern organisiert.
Zur Katholischen Kirchgemeinde Luzern gehören alle Katholikinnen und Katholiken, die in der Stadt Luzern (zusätzlich Quartier Biregg/Horw, ohne Littau/Reussbühl) wohnen, unabhängig von Alter und Nationalität. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder der Kirchgemeinde ab dem 18. Altersjahr, die das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlassungsbewilligung haben. Die Stimmberechtigten entscheiden an der Urne über wichtige Projekte und Bauvorhaben und wählen das Kirchenparlament (Legislative: Grosser Kirchenrat) und die Kirchen"regierung" (Exekutive: Kirchenrat). Für das Alltagsgeschäft verfügt die Kirchgemeinde über die Geschäftsstelle als Dienstleistungszentrum.
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