Todesfall

Das Vorgehen im Todesfall

Ein Todesfall bedeutet eine gewaltige Belastung. Nicht nur den Verlust eines geschätzten Menschen gilt es zu verarbeiten. Auch organisatorisch ist diese Zeit eine Herausforderung. Es ist wichtig zu wissen, an was alles zu denken ist.

Das Vorgehen in einem Todesfall hängt von den Umständen ab. Wenn jemand zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Denn der Arzt hat den Tod zu bestätigen. Er stellt die Todesbescheinigung aus, die Sie dann auf dem Zivilstandsamt bei der Meldung des Todesfalles brauchen. Ihre Pfarrei hilft, wenn Sie nicht weiter wissen.

Stirbt der Angehörige im Spital, stellt die Spitalverwaltung die nötigen Unterlagen aus, nachdem die Austrittsformalitäten erledigt sind. Dabei erhalten Sie den Totenschein, den Sie als Unterlage bei der Anmeldung der Bestattung im Zivilstandsamt brauchen. Beim Tod durch Unfall oder Suizid muss die Polizei beigezogen werden. Sie benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst.

Pfarrei: Abdankungsfeier

Erkundigen Sie sich in Ihrer Pfarrei nach den möglichen freien Terminen für die Abdankungsfeier. So fällt es leichter, die Abdankung mit dem Zivilstandsamt zu koordinieren. Beachten Sie, dass die Pfarrei und das Zivilstandsamt nicht auf alle Terminwünsche eingehen können. Die Pfarrei in Ihrem Quartier hilft Ihnen bei Fragen gerne weiter.
Mit Ihrer Seelsorgerin/ihrem Seelsorger besprechen Sie die Bestattungsfeier: Wie sollen die Feier und die Bestattung gestaltet werden? Möchten Sie eine Kremation oder eine Erdbestattung? Wann soll das Begräbnis stattfinden? Ausserdem helfen unsere Seelsorger/innen Ihnen dabei, mit dem Tod eines Angehörigen umgehen zu lernen.

Nicht-Kirchenmitglieder

Der Kirchenaustritt beinhaltet auch den Verzicht auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch des Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die hinterbliebenen Angehörigen des/der Verstorbenen Mitglieder der Kirche sind, muss nach einer angemessenen Lösung gesucht werden.
Suchen Sie, wenn sich solche Probleme ergeben, vor allem das Gespräch mit Ihrer Pfarrei.

Kosten

Der Dienst der Kirche bei der Bestattung wird von Ihren Kirchensteuern bezahlt. Der Orgeldienst bei Gottesdiensten in der Pfarrei ist dabei inbegriffen. Sollten Sie eine andere musikalische Gestaltung wünschen, so sprechen Sie dies bitte mit Ihrer Seelsorgerin/ihrem Seelsorger ab. Die entsprechenden Kosten gehen zu Ihren Lasten. Wenn Sie es wünschen, nimmt Ihnen jedes Bestattungsinstitut sehr viele der anstehenden Aufgaben gemäss Ihren Wünschen ab. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie diese Dienstleistungen bezahlen müssen.

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    • Abschied auf Distanz
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