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Mit der Kirchensteuer finanzieren die Mitglieder ihre Kirche. Auch Unternehmen leisten einen entsprechenden Beitrag. Weil die Kirchen sich für den sozialen und kulturellen Zusammenhalt engagieren, erhält die Gesellschaft aber Einiges für Ihr Geld zurück.
Alle Mitglieder tragen gemäss ihrem Einkommen und Vermögen zum Finanzbedarf der Kirchgemeinde bei. Im Moment sind dies 0,25 Einheiten gemäss Bemessungsgrundlage der staatlichen Steuern. Neben den natürlichen Personen entrichten im Kanton Luzern auch die juristischen Personen Kirchensteuern. Diese Gelder werden anteilsmässig unter den drei öffentlich-rechtlich anerkannten Kirchen verteilt. Weil Kirchen sich stark in der Gesellschaft engagieren, erhalten die Steuerzahler einen konkreten Gegenwert für
ihre Abgaben.
Ausserdem gehen Pflichten und Rechte Hand in Hand. Dieses demokratische Grundprinzip gilt auch für die Kirchgemeinde: Über das Kirchenparlament, das sie wählen, und bei grösseren Projekten auch über Abstimmungen an der Urne haben alle Mitglieder die Möglichkeit, über die Verwendung der Gelder mit zu entscheiden.
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