Hörprobe im Kirchensaal

Öffentliche Bauten müssen mit einer Anlage ausgestattet sein, die Menschen mit einem Hörgerät die Teilhabe erleichtert. Das gilt auch Kirchen. Pro Audito Luzern prüft solche Anlagen unentgeltlich und hat dies im Juni im MaiHof gemacht.

Der hörbehinderte Thomas Rohrer (vorne) und Michiel Aaldijk vom Verein Pro Audito Luzern beim Test der Höranlage im Kirchensaal MaiHof im Juni. Diese ist seither im Höranlagenverzeichnis für die Schweiz aufgeführt. (Bild: Dominik Thali)

Thomas Rohrer geht langsamen Schrittes durch die Bankreihen der Maihofkirche in Luzern, hört aufmerksam, was Michiel Aaldijk durchs Mikrofon liest und kontrolliert, ob der Pegel seines Messgeräts ausschlägt. «Überall eine angemessene Lautstärke in guter Qualität», stellt er nach einer Viertelstunde fest. Rohrer hat eine Hörbehinderung und testet im Auftrag von Pro Audito Luzern Höranlagen in öffentlich zugänglichen Räumen. Pro Audito ist eine Anlaufstelle für Menschen mit Schwerhörigkeit, Aaldijk Geschäftsführer des Luzerner Regionalvereins.

Das ist eine Höranlage

Eine Höranlage ist eine technische Einrichtung, die Tonsignale wie Musik oder Redebeiträge in Veranstaltungsräumen für schwerhörige Personen zugänglich macht. Die Tonsignale werden dazu über ein meist im Boden ausgelegtes Kupferband als elektromagnetisches Wechselfeld ausgesendet. Mit Hörgeräten, die eine eingebaute Empfangspule (T-Spule) haben, können diese Signale empfangen und störungsarm wiedergegeben werden. Auf einer Website sind alle geprüften Höranlagen in der Schweiz aufgeführt. hoeranlagen.ch und proaudito-luzern.ch

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