Haltung zeigen – Gegen Missbrauch und für die Würde der Menschen
Massnahmen der Katholischen Kirche Stadt Luzern für eine glaubwürdige Kirche
Die dunkle Vergangenheit der römisch-katholischen Kirche ist eine traurige Tatsache. Sie darf nicht aufhören, uns betroffen zu machen. In der medialen Berichterstattung rückt gleichzeitig in den Hintergrund, dass die Kirche seit jeher auch eine helle Seite hat: Jene, die das Gewissen, die Würde und Freiheit aller Menschen respektiert – unabhängig von Herkunft, Religion, sexuellen Identitäten und Lebensformen. Das hat uns Jesus vor 2000 Jahren vorgelebt. Hierfür stehen wir hier in Luzern seit vielen Jahren ein. Hohe Qualitätsstandards für das Miteinander und klare Massnahmen im Berufsalltag sorgen dafür, dass Missbräuche jeglicher Form vermieden werden.

Basisschulung zu «Nähe und Distanz» für alle Mitarbeiter:innen
In diesem Jahr 2026 üben sich alle über 200 Mitarbeiter:innen in der Prävention (Vorbeugung) und Intervention (Eingreifen).

Strategiepapier zum Schutz vor Grenzverletzungen und Machtmissbrauch
Das Strategiepapier «Präventions- und Interventionsmanagement» enthält den aktuellen Stand der Normen, Regeln und Interventionsabläufe.

Wir setzen uns für Gleichberechtigung ein
Frauen bis Männer werden – soweit dies im Bistum Basel möglich ist – gleichberechtigt eingesetzt.

Manifest von Luzern
Mit dem «Manifest von Luzern» forderten wir 2023 den Bischof von Basel und alle Verantwortlichen auf, jetzt die dringend nötigen Kirchenreformen einzuleiten.
Die Studie der Universität Zürich UZH
Diese Studie wurde im Auftrag der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Konferenz der Ordensgemeinschaften und anderer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS) sowie der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) durchgeführt und am 12. September 2023 veröffentlicht. Die Historiker:innen der Universität Zürich belegten 1002 Fälle sexuellen Missbrauchs, die katholische Kleriker, kirchliche Angestellte und Ordensangehörige seit Mitte des 20. Jahrhunderts in der Schweiz begangen haben. Sie untersuchten zudem den Umgang katholischer Würdenträger mit Fällen sexuellen Missbrauchs sowie die Verfügbarkeit und Aussagekraft der Quellenbestände.
Da es sich bei den identifizierten Fällen gemäss der Forscherinnen «zweifellos nur um die Spitze des Eisbers handelt», wurden sie mit einer Folgestudie beauftragt. Diese wird am 2. Februar 2027 veröffentlicht.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viele Missbrauchsfälle habt ihr in Luzern?
Wir wissen von einigen Fällen, die es leider auch in der Stadt Luzern gab. Den Betroffenen von sexuellem Missbrauch wurde grosses Leid zugefügt. Es sind alles Fälle, die mehrere Jahrzehnte zurückliegen und dem Bistum gemeldet wurden. Weitere, allenfalls auch aktuelle Meldungen an staatliche (wie die Opferhilfe Schweiz) oder unabhängige Meldestellen (wie die unabhängige Meldestelle des Bistums Basel) bleiben auch für uns unter Verschluss. Die gründliche und zügige Bearbeitung des Themas Missbrauchs in der katholischen Kirche ist uns ein Kernanliegen.
Wie seht ihr das mit der Aktenvernichtung?
Akten, die im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch stehen, dürfen nicht vernichtet werden. Mit dieser Meinung sind wir zum Glück nicht alleine.
Die Verantwortlichen der Bistümer und kantonalen Landeskirchen haben eine Selbstverpflichtungserklärung unterzeichnet. Damit verpflichten sie sich, entgegen den kirchenrechtlichen Vorgaben, künftig keine Akten mehr im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen zu vernichten. Der Text zur Selbstverpflichtung ist auf der Website https://www.missbrauch-kath-info.ch/ abrufbar.
Was macht ihr in Luzern genau gegen Missbrauch?
Das Wichtigste ist unsere gelebte Kultur: Missbrauch und Vertuschung haben bei uns keinen Platz – weder sexuell noch spirituell. Denn wir respektieren tagtäglich die Würde und Freiheit der Menschen und leben eine offene und glaubwürdige Kirche. Unsere Personaldossiers werden professionell geführt. Mit systematisch institutionalisierten Präventionsmassnahmen tun wir alles, um Missbrauch zu verhindern und dies bereits seit Jahren.
Diese Massnahmen erfüllen hohe Standards: Sie beginnen beim Bewerbungsgespräch, wo ein Strafregisterauszug für alle Mitarbeitende seit Jahren verpflichtend ist. Referenzauskünfte werden systematisch und detailliert eingeholt. Rückfragen zum Thema «Nähe und Distanz» sind in unseren Fragekatalog integriert. Im Rahmen von regelmässigen Weiterbildungen sowie Mitarbeitenden- und Team-Gesprächen thematisieren wir den richtigen Umgang mit Nähe und Distanz regelmässig.
Mehr zu den Präventionsmassnahmen: «Nähe und Distanz müssen thematisiert werden», Interview mit Pastoralraumleiter Thomas Lang
Wie ist der Stand der Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Basel?
Das Bistum Basel (zu dem wir gehören) hat eine offizielle unabhängige Meldestelle für sexuelle Übergriffe eingerichtet und den Stand der Meldungen vor und nach der Publikation der Missbrauchsstudie aufgearbeitet.
Stand 5. März 2024: Stand der Aufarbeitung von Missbrauch im Bistum Basel
Es ist geplant, Ende Juni wiederum zum aktuellen Stand der Aufarbeitung im Bistum zu orientieren.
Wie ist der Stand der Aufarbeitung des Missbrauchs in der Schweiz?
Seit der Publikation der Missbrauchsstudie am 12. September 2023 hat sich etwas bewegt – anderes nicht. Zu Letzterem: Zur Frage der Machtausübung, Sexualmoral und der Stellung der Frau gibt es bis heute (27. Mai 2024; siehe Link unten) keine Stellungnahme der Schweizerischen Bischofskonferenz.
Kurz zusammengefasst: National werden bestehende Massnahmen ergänzt und weiterentwickelt – zum Beispiel die Anlaufstellen für Betroffene von sexuellem Missbrauch. Neu werden Opferberatung, Meldestellen und Fallbearbeitung entflochten. Anfang 2025 sollen erste Neuerungen in Kraft treten, mit denen institutionelle Mängel angegangen werden.
Stand 27. Mai 2024:
- Zwischenbericht zur Umsetzung neuer Massnahmen gegen Missbrauch und dessen Vertuschung
- Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der katholischen Kirche Schweiz (Zwischenbericht der drei nationalen Institutionen der Schweiz, welche die Studie in Auftrag gegeben haben – die Schweizerische Bischofskonferenz SBK, Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz RKZ, Katholische Ordensgemeinschaften der Schweiz KOVOS)
Die kantonale Landeskirche Luzern zahlt dem Bistum Basel weniger Geld – wie ist hier der Stand?
Die Sonderkommission wird der Herbstsession einen Antrag über die Auszahlung der zweiten Hälfte des Bistumsbeitrags stellen. An der Frühlingssession am 15. Mai 2024 zog sie eine Zwischenbilanz. Eine unabhängige Stelle etwa, die Missbrauchsfälle entgegennimmt und untersucht, gibt es im Bistum Basel schon seit 2017. Kein Thema ist hier auch die Aktenvernichtung. Die «schwierigste Forderung» hingegen sei «die Anerkennung eines freien partnerschaftlichen Lebens auch für kirchliche Mitarbeitende». Die Kommission verwies auf die Bischofskonferenz, die dafür eine theologische Kommission eingesetzt habe.
Unsere Kirchenratspräsidentin Susanna Bertschmann schlug an der Synode als «einfaches Kriterium» für diesen Punkt das vor: Eine Erklärung des Bistums, wonach die Lebensform kirchlichen Personals bei der Anstellung keine Rolle spiele.
Zum Hintergrund: Das Kirchenparlament fasste im November 2023 als Reaktion auf die schockierenden Ergebnisse der Pilotstudie «Missbrauch» einen Beschluss. Danach ist die Hälfte des Luzerner Bistumsbeitrags 2024 (442‘000 Franken) davon abhängig, ob die Forderungen für die nötige Kirchenreform erfüllt werden. Eine Sonderkommission erhielt den Auftrag, dafür Kriterien zu erarbeiten.
Wann wird die Folgestudie veröffentlicht?
Die Resultate der Folgestudie (Projektdauer 2024 – 2026) werden am 2. Februar 2017 öffentlich präsentiert.
In der Folgestudie binden die Forschenden der Universität Zürich die Perspektive von Betroffenen und anderen Zeitzeug:innen verstärkt ein.
Wer bereit ist, mit dem Forschungsteam über sexuellen Missbrauch und den Umgang der Kirche damit zu sprechen, kann über folgende Adressen Kontakt mit den Forschenden aufnehmen:
Wo können sich Betroffene melden?
Betroffene können sich bei der Opferhilfe Schweiz melden.
Frauen als Priesterin – setzt ihr euch dafür ein?
Wir würden lieber schon heute als morgen eine Frau als Priesterin in Luzern willkommen heissen. Mit dem medial stark beachteten «Manifest von Luzern» forderten wir im November 2023 gegenüber Bischof Felix Gmür, dass sich die offizielle katholische Kirche sichtbar verändert, insbesondere hinsichtlich der Gleichstellung von Frau bis Mann und gegen Diskriminierung. Dafür stehen wir ein, und wir wiederholen dies wo immer möglich, auch auf bischöflicher Ebene, auch bilateral. Dieser Druck gilt es, zusammen mit den kantonalen Landeskirchen und der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ hochzuhalten.
Wie habt ihr es mit der Sexualmoral?
Wir sind hier liberal und leben entsprechende Werte. Geschiedene, homosexuelle, queere Theolog:innen und ehemalige Priester sind willkommen. Frauen bis Männer werden – soweit dies im Bistum Basel möglich ist – gleichberechtigt eingesetzt. In Leitungsaufgaben, im Erscheinungsbild und in der Liturgie achten wir auf ein möglichst ausgewogenes Miteinander.
Mit dem «Manifest von Luzern» haben wir öffentlich eingefordert, dass die kirchlich Mitarbeitenden ihr partnerschaftliches Leben frei wählen können. Wir wünschen uns, dass dieses von der Missio – dem bischöflichen Auftrag – entkoppelt wird. Wir wünschen uns als Katholische Kirche Stadt Luzern mehr Handlungskompetenz.
Segnet ihr in Luzern homosexuelle Paare?
Ja, wir segnen alle Menschen, die ihre Liebe unter den Schutz Gottes stellen möchten..
Wir würden uns freuen, wenn queere Menschen immer mehr entdecken, dass sie in der Kirche vor Ort – wie auch hier in Luzern – ein hohes Mass an Akzeptanz, Wertschätzung und Gleichberechtigung erleben können.
Wohin kann ich mich wenden für so eine Segnung?
Das ist ganz einfach: Schreib ein Mail an info@kathluzern.ch.
Wir werden uns umgehend bei dir melden.
Basisschulung zu «Nähe und Distanz» für alle Mitarbeiter:innen

In diesem Jahr 2026 üben sich alle über 200 Mitarbeiter:innen in der Prävention (Vorbeugung) und Intervention (Eingreifen). Die Schulung der Fachstelle MachtRaum findet in berufsgemischten Gruppen statt: Seelsorger:innen, Sozialarbeiter:innen, Jugendarbeiter:innen, Sakristan:innen, Sekretär:innen und weitere, aber auch Mitarbeiter:innen der zentralen Dienste. Alle können ganz konkret zur Prävention beitragen. Im Fokus der verbindlichen Basisschulungen stehen die Massnahmen des Risikomanagements, das heisst der rollenklare, professionelle Umgang mit Nähesituationen in allen kirchlichen Tätigkeitsfeldern. 2027 werden die Freiwilligen und Gremienmitglieder geschult.
Interview mit Karin Iten von der Fachstelle MachtRaum und mit Alexander Kraus, Leiter Konzept- und Koordinationsstelle Pastoralraum, zum Präventions- und Interventionsmanagement der Katholischen Kirche Stadt Luzern zum Schutz vor Grenzverletzungen und Machtmissbrauch.
Strategiepapier zum Schutz vor Grenzverletzungen und Machtmissbrauch

Das Strategiepapier «Präventions- und Interventionsmanagement der Katholischen Kirche Stadt Luzern zum Schutz vor Grenzverletzungen und Machtmissbrauch» enthält den aktuellen Stand der Normen, Regeln und Interventionsabläufe zum Thema «Nähe und Distanz». Es wurde von Führungskräften und Mitarbeiter:innen zusammen mit der Fachstelle «MachtRaum» erarbeitet. Grundlage ist das aktualisierte, allgemeine Schutzkonzept des Bistums Basel. Zentral ist, dass das Präventions- und Interventionsmanagement sechs Handlungsfeldern definiert:
- Lernmanagement
- Risikomanagement
- Personalmanagement
- Meldemanagement
- Krisenmanagement
- Nachsorge
Denn die Handlungsfelder verhindern, dass es bei reinen Absichtserklärungen bleibt, wie Karin Iten von «MachtRaum» erklärt: «Es reicht nicht, Absichtserklärungen zu haben, sondern wichtig sind konkrete Handlungsfelder und die dafür notwendigen und verbindlichen Instrumente und Gefässe für den Alltag.»
Das neue Strategiepapier bildet die Grundlage der ganztägigen Basisschulung zu «Nähe und Distanz». Dass diese Schulung für alle Mitarbeitenden und Gremienmitglieder obligatorisch ist für Karin Iten nur konsequent: «Die Katholische Kirche Stadt Luzern zeigt mit den Schulungen für alle, wie ernst ihr ein professionelles Miteinander ist.»
«Manifest von Luzern»
Es war Mittwoch, der 8. November 2023. Hunderte von Menschen, auch aus anderen Kirchgemeinden des Kantons, versammelten sich frühmorgens auf dem Franziskanerplatz.
«Ein starkes Zeichen setzen und die Solidarität mit den von Missbrauch Betroffenen signalisieren», lautete die Parole des Kirchenrats der Kirchgemeinde Luzern. Das «Manifest von Luzern» wurde verteilt. Mit dieser Erklärung forderten die Teilnehmer:innen den Bischof von Basel und alle Verantwortlichen auf, jetzt die dringend nötigen Kirchenreformen einzuleiten.
Die konkreten Forderungen lauteten:
- Die Betroffenen sollen endlich Gerechtigkeit erfahren.
- Die Kirche soll sich strukturell und kulturell sichtbar verändern: für Menschenwürde und Transparenz, für die Gleichstellung von Frau bis Mann und gegen Diskriminierung.
- Alle Forderungen der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz RKZ (der Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen) sind umzusetzen.
Die gleichentags stattfindende Herbstsynode der kantonalen Landeskirche beschloss aufgrund einer Motion, nur 50 Prozent des Bistumsbeitrags auszuzahlen. Die restlichen 50 Prozent sollen erst folgen, wenn das Bistum aufzeigen kann, dass die Forderungen verlässlich umgesetzt werden. Eine Sonderkommission überwacht, begleitet und unterstützt den Prozess.
Geschiedene, homosexuelle, queere Theolog:innen und ehemalige Priester sind willkommen
Die Ortskirche Luzern handelt im Rahmen der Weltkirche, wo sie handeln kann. So anerkennen die leitenden Gremien das partnerschaftliche Leben der Mitarbeiter:innen uneingeschränkt. Es ist Privatsache. Geschiedene, homosexuelle, queere Theolog:innen und ehemalige Priester sind willkommen. Frauen bis Männer werden – soweit dies im Bistum Basel möglich ist – gleichberechtigt eingesetzt. Etwas über die Hälfte unserer Mitarbeiter:innen sind Frauen. In Leitungsaufgaben, im Erscheinungsbild und in der Liturgie wird auf ein möglichst ausgewogenes Miteinander geachtet.
2023 schloss sich der Pastoralraum Stadt Luzern mit seinen zehn Pfarreien der Reformbewegung «Allianz Gleichwürdig Katholisch» an. Sie kämpfen für eine gleichberechtigte, glaubwürdige und solidarische Kirche. «Unser Beitritt ist ein logischer Schritt», sagte der damalige Pastoralraumleiter Thomas Lang. «Die Frage, wie eine gleichwürdige Kirche in Luzern wachsen kann, wird bei uns im Pastoralraum immer wieder neu gestellt.»
Ferner nimmt die Katholische Kirche Stadt Luzern zusammen mit ihren Schwesterkirchen jährlich an der Zentralschweizer Pride teil. «Queere Menschen dürfen entdecken, dass sie in der Kirche vor Ort ein hohes Mass an Akzeptanz, Wertschätzung und Gleichberechtigung erleben können», sagt Meinrad Furrer, Theologe und Leiter Team Peterskapelle. So entstand unter anderem im Rahmen der Pride die «Queer-Bibel» – eine Bibel, die für queere Menschen ermutigende Texte hervorhebt.
Mehr zum Beitritt zur «Allianz Gleichwürdig Katholisch»
Wo können sich Betroffene melden?
Betroffene können sich bei der Opferhilfe Schweiz melden.
Am 12. September 2023 wird der Bericht zum «Pilotprojekt zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der Römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts» in Zürich präsentiert.
Das Inserat des Kirchenrats und Pastoralraumteams der Katholischen Kirche Stadt Luzern in der Luzerner Zeitung vom Freitag, 29. September 2023 fordert Gerechtigkeit für Missbrauchsopfer und einen grundlegenden Struktur- und Kulturwandel.
Die Forderungen der Römisch-katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ), dem Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen werden unterstützt:
Sicherstellung einer unabhängigen Untersuchung der Anschuldigungen wegen möglicher Verstösse durch mehrere Schweizer Bischöfe
Einrichtung einer schweizweiten unabhängigen Meldestelle mit Kontrollfunktion über die eingeleiteten Verfahren
Einrichtung eines kirchlichen Strafgerichts mit Einbindung von Laien und Fachpersonen aus Psychologie und Rechtswissenschaft
Abkehr von der leibesfeindlichen und homophoben Sexualmoral und uneingeschränkte Anerkennung eines freienpartnerschaftlichen Lebens auch fürkirchliche Mitarbeitende.
Kundgebung am 8. November mit Manifest von Luzern
Mit dem Manifest von Luzern erwarteten wir von den Synodalen und dem Bistum Basel ein klares Zeichen. Damit endlich die bitter nötigen Reformen eingeleitet werden.
Als Reaktion auf die Missbrauchsstudie setzt das Kirchenparlament eine Sonderkommission ein und beschliesst, die Hälfte des Luzerner Beitrags an die Bistumsfinanzierung 2024 – 442‘000 Franken – solange zurückzubehalten, bis fünf Forderungen erfüllt ist:
Es braucht unabhängige Untersuchungen.
eine unabhängige Meldestelle muss eingerichtet werden.
Es dürften keine Akten mehr vernichtet werden.
Die päpstliche Nuntiatur muss ihr Archiv öffnen.
Die Kirche muss von ihrer «lebensfeindlichen und homophoben Sexualmoral» abrücken. Gemeint ist damit, dass das partnerschaftliche Leben von kirchlichen Mitarbeitenden weder anstellungs- noch kündigungsrelevant sein soll.
Eine Sonderkommission wird eingesetzt, um das Bistum bei der Umsetzung der Forderungen zu begleiten und deren Erfüllung zu überprüfen
Die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern tritt der IG MiKU bei, der Interessengemeinschaft für Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld. Mit ihrer Mitgliedschaft drückt sie Solidarität mit den Betroffenen aus und macht deutlich, dass sie die Ziele der IG mitträgt.
Die Luzerner Synode ist zufrieden, wie das Bistum Basel den Missbrauch aufarbeitet – «aber nicht restlos». Die Landeskirche überweist deshalb die bisher gesperrte zweite Hälfte ihres Bistumsbeitrags 2024, hält aber den Druck aufrecht. Sie will den Bischof damit unterstützen.
Pfarreiblatt 22/24, Seite 3
Die katholische Kirche arbeitet seit Januar 2025 mit den kantonalen Opferberatungsstellen zusammen. Damit sind die Anlaufstellen nicht mehr in den Kirchenstrukturen selbst angesiedelt.
Die Schweizer Bischöfe haben an ihrer Vollversammlung vom März in Fischingen die Statuten für ein nationales Kirchengericht abgesegnet. Diese gehen nun zur Genehmigung nach Rom. Das nationale Kirchengericht war eine der Massnahmen, welche Bischof Bonnemain nach der Publikation der Missbrauchsstudie bekannt gab.
Das Kirchengericht soll zusätzlich zur weltlichen Gerichtsbarkeit in der Schweiz gegen Kirchenangestellte ermitteln, denen Übergriffe vorgeworfen werden. Gleichzeitig soll so das Problem der Befangenheit gelöst werden, das sich bisher oft stellte.
Die Bischöfe verabschiedeten in Fischingen ausserdem die Einführung verpflichtender psychologischer Eignungsprüfungen, sogenannter Assessments, für zukünftige Seelsorger:innen. Das entsprechende Dekret tritt ab April in Kraft.
Quelle: Kantonales Pfarreiblatt 8/2025

