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Der Kirchenrat ist die Exekutive der Kirchgemeinde. Er besteht aus fünf Mitgliedern, die von den Stimmberechtigten an der Urne gewählt werden.
Der Kirchenrat vertritt die Kirchgemeinde nach aussen und ist das strategische Führungsorgan für die laufenden Geschäfte und neue Projekte der Kirchgemeinde.
Der Kirchenrat nimmt die Verantwortung als Kollektivgremium wahr; jedes Mitglied verfolgt einzelne Ressorts mit besonderer Aufmerksamkeit:
Ausserdem nehmen die Kirchenräte/innen in der Form so genannter Pflegschaften regelmässige Kontakte zu den Pfarreien, zu den gesamtstädtischen pastoralen Schwerpunkten, zum Verein Kirchliche Gassenarbeit und zur Pensionskasse der Kirchgemeinde wahr.
Der Geschäftsführer gehört dem Kirchenrat von Amtes wegen mit beratender Stimme an. Das Gremium tagt in der Regel alle drei Wochen.
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