Wahlen 2026: Sind Sie Kandidat:in?
Am 18. Oktober finden die Gesamterneuerungswahlen für Kirchenrat und Grossen Kirchenrat statt. Als Mitglied des Kirchenrats oder des Grossen Kirchenrats bestimmen Sie über Rechnung, Budget und strategische Sachgeschäfte mit. Melden Sie sich als Kandidat:in und werden Sie Mitglied eines unserer demokratischen Gremien.
Am 22. März haben die Stimmbürger:innen der Kirchgemeinden Luzern und Reussbühl mit grossem Mehr der Fusion der beiden Kirchgemeinden zugestimmt. Das Parlament der Römisch-Katholischen Landeskirche hat an seiner Sitzung vom 6. Mai die Fusion genehmigt. Nach Ablauf der 40-tägigen Referendumsfrist wird der Synodalrat der Landeskirche Ende Juni die Wahlanordnung erlassen.
Wir freuen auf das Zusammenwachsen der beiden Kirchgemeinden und den gemeinsamen Weg, den wir ab 2027 beschreiten dürfen. Für die Legislatur vom 1. Januar 2027 bis 30. Mai 2030 finden am 18. Oktober die Gesamterneuerungswahlen für Kirchenrat und Grossen Kirchenrat (Parlament) statt. Die Vorbereitungen für diese Wahlen sind bereits angelaufen.
Auf dem Laufenden bleiben?
Hier erhalten Sie laufende Updates zu den Wahlen 2026 des Grossen Kirchenrats (Legislative) und des Kirchenrats (Exekutive).
Grosser Kirchenrat, Kirchenrat: Was ist der Unterschied?
Stimmberechtigte Mitglieder der beiden Kirchgemeinden Luzern und neu Reussbühl sind in diese Ämter wählbar:
Grosser Kirchenrat
Der Grosse Kirchenrat ist die Legislative und somit das oberste politische Organ unserer Kirchgemeinde. Die Mitglieder unseres Parlaments üben die strategische Steuerung und die Aufsicht über die Tätigkeit des Kirchenrats (Exekutive) aus. Sie fällen die wichtigsten Planungs-, Sach-, Kontroll- und Steuerungsentscheide.
Der Grosse Kirchenrat besteht aus 30 Mitgliedern. Die Sitze werden nach dem freiwilligen Proporz aufgrund der Anzahl Mitglieder in unseren Pfarreien verteilt. Das Gremium tagt in der Regel zwei Mal im Jahr. Die Mitarbeit im Parlament wird mit Sitzungsgeldern entschädigt.
Kirchenrat
Der Kirchenrat ist die Exekutive unserer Kirchgemeinde und somit das strategische Führungsorgan für laufende Geschäfte und neue Projekte. Kirchenrät:innen vertreten die Kirchgemeinde nach aussen. Sie nehmen ihre Verantwortung als Kollektivgremium wahr.
Vier Mitglieder sind von den Stimmberechtigten gewählt. Die pastorale Vertretung wird von den Standortleitenden des Pastoralraums delegiert. Das Gremium tagt in der Regel einen halben Tag alle drei Wochen. Ein Engagement in unserer Exekutive entspricht in etwa einem 20-Prozent-Mandat.
Gestalten Sie die Kirche mit
Als Mitglied des Kirchenrats oder des Parlaments sind Sie demokratisch gewählt. Sie gestalten auf strategischer Entscheidungsebene in einem demokratischen Prozess unsere Katholische Kirche Stadt Luzern mit und können dabei wertvolle Parlamentserfahrung sammeln.
Vorgehen
Mitglied des Grossen Kirchenrats werden
Sind Sie interessiert, als Mitglied des Grossen Kirchenrats mitzuwirken? Nehmen Sie mit uns bis am 15. Juni Kontakt auf über wahlen.parlament@kathluzern.ch. Telefonische Erstauskünfte erteilt gerne Stephan Müller, Geschäftsführer der Kirchgemeinde und Sekretär des Grossen Kirchenrats, 041 229 99 10. Wir geben Ihr Interesse der zuständigen Person in Ihrer Pfarrei zur Kenntnis, die gerne mit Ihnen Kontakt aufnimmt.
Mitglied des Kirchenrats werden
Für die Wahl in den Kirchenrat haben wir eine Findungskommission gebildet. Diese setzt sich zusammen aus:
- 3 Vertreter:innen unseres Parlaments
- 3 Vertreter:innen der Pfarreien
- 1 vom Wirtschaftsverband Stadt Luzern delegierte Person
Senden Sie Ihr Motivationsschreiben und Ihren Lebenslauf bis am 15. Juni an wahlen.kirchenrat@kathluzern.ch. Telefonische Erstauskünfte erteilt gerne Stephan Müller, Geschäftsführer Kirchgemeinde, 041 229 99 10.
Ihre Bewerbung wird unter Wahrung der Diskretion von der Findungskommission eingesehen, die Sie nach Sichtung der eingegangenen Bewerbungen zu einem Hearing einladen wird. Die Findungskommission hat die Aufgabe, den Stimmberechtigten vier Personen für die Wahl in unsere Exekutive vorzuschlagen. Nach Rücksprache mit den Kandidat:innen wird diese Wahlempfehlung per 17. August auf unserer Homepage kathluzern.ch/wahlen publiziert.
Offizieller Termin für die Abgabe von Kandidaturen ist der 31. August. Die Findungskommission publiziert ihre Wahlempfehlung frühzeitig. Weitere Interessierte, die nicht direkt zur Wahl vorgeschlagen werden, können sich bis Ende August für eine Kandidatur und damit Teilnahme an den Wahlen entscheiden.
Kontakt

Stephan Müller
Geschäftsführer Kirchgemeinde
Geschäftsstelle
041 229 99 00
stephan.mueller@kathluzern.ch